Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied vor wenigen Tagen, dass die lokale Stadtbücherei keinen negativ belegten Warnhinweis auf einem bestimmten Buch anbringen darf (Aktenzeichen: 5 B 451/25). Der Fall wirft Grundsatzfragen auf. SWR Kultur Online hat dazu ein Interview mit der vbnw-Vorsitzenden, Heike Pflugner, geführt.