September 2016
VBNW-STELLUNGNAHME ZUM ERSTEN KULTURFÖRDERPLAN (2016-2018)
Der vbnw begrüßt im wesentlichen die Ziele des Kulturförderplans hinsichtlich der uns betreffenden Themen wie Digitalisierung sowie der generellen Vorlage eines transparenten Kulturförderplans. In einigen Punkten des KFPs sehen wir jedoch Ergänzungs- bzw. Änderungsbedarf, bspw. werden unter dem Punkt „Förderung der Bibliotheken (§10 KFG)“ innovative Formate wie Makerspaces oder solche mit Werkstattcharakter, die junge Leute zur literarischen Produktion anregen oder Formate zur künstlerischen Umsetzung von Texten anbieten und somit den Schritt von der Rezeption zur Produktion vollziehen, nicht einmal benannt. Lesen Sie unsere Stellungnahme. » vbnw-Stellungnahme
September 2016
VBNW-STELLUNGNAHME ZUM BIBLIOTHEKSGESETZENTWURF DER CDU-FRAKTION
Der vbnw ist der Überzeugung, dass ein eigenständiges Landesbibliotheksgesetz ein wichtiger Baustein für die Fortentwicklung des Bibliothekswesens Nordrhein-Westfalens ist und einen Beitrag zur Sicherung und Erhaltung des kulturellen Erbes des Landes leisten kann. Aus diesem Grund hat der Verband von Anfang an die unterschiedlichen Initiativen zum Erlass eines eigenständigen Bibliotheksgesetzes unterstützt. Die rechtliche Stellung der Universitäts- und Hochschulbibliotheken als Einrichtungen ihrer vom Hochschulgesetz geprägten Universitäten und Hochschulen wird von diesem Entwurf nicht berührt. Der vbnw strebt in diesem Punkt keine Änderung an. Gleichwohl tritt er für eine landesweite Kooperation der Bibliotheken unterschiedlichen Typs ein. Es ist nach unserer Auffassung eine besondere Herausforderung, das Zusammenspiel der von unterschiedlichen Trägern finanzierten Bibliotheken zu optimieren, Synergien zu nutzen und gleichzeitig die erforderliche und rechtlich gegebene Eigenständigkeit der Profile zu wahren. Dies ist eine Aufgabe, die sich vor allem unterhalb gesetzlicher Regelungen stellt und im Lande erheblich vorangetrieben werden sollte.
In der aktuellen Situation der Öffentlichen Bibliotheken in NRW beschäftigt den vbnw vor allem die Frage, wie bestehende Strukturen des öffentlichen, kommunalen Bibliothekswesens angesichts der finanziellen Belastungen der Städte und Gemeinden gesichert werden können, und wie zugleich die informationstechnische und konzeptionelle Transformation und Modernisierung der Bibliotheken gefördert werden kann.
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Juli 2016
STELLUNGNAHME VBNW ZUR SITUATION DER GEFANGENENBIBLIOTHEK JVA MÜNSTER
In Münster musste Anfang Juli wegen Baufälligkeit eine im Jahr 1853 eröffnete Justizvollzugsanstalt innerhalb kürzester Zeit geräumt werden. Damit ist die weitere Existenz der in dieser JVA bestehenden Gefangenenbücherei in Frage gestellt, die 2007 zur „Bibliothek des Jahres“ gewählt wurde. Nicht nur ein persönliches Engagement ihres Leiters verbindet sich mit dieser Bibliothek, sondern auch eine anregende, sozusagen prominente innenarchitektonische Lösung und ein höchst aktiver Förderverein, der auf dem Recht auf Lesen, Lektüre und Bildung auch für Gefangene im Strafvollzug besteht. Der vbnw hat sich mit der Aufforderung, ein Überleben dieser wertvollen Einrichtung sicherzustellen, an den Justizminister des Landes und die Parteien des Landtages gewandt.
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Juni 2016
POSITIONSPAPIER ZUR SONNTAGSÖFFNUNG IN ALLEN BIBLIOTHEKEN
Im Gegensatz zu vielen anderen Kultureinrichtungen wie bspw. Museen, sind Öffentliche Bibliotheken in Deutschland am Sonntag geschlossen. . Dabei haben bereits viele Universitätsbibliotheken schon länger eine Sonntagsöffnung eingeführt – mit großem Erfolg. Selbst im kirchlichen Bibliothekswesen werden die Türen am Sonntag für die Kundschaft geöffnet. Und im europäischen Ausland ist das gar kein Thema mehr. Warum nicht auch die Öffentlichen und damit alle Bibliotheken?
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Mai/Juni 2016
VBNW BEGRÜSST CDU-BIBLIOTHEKSGESETZENTWURF
Der vbnw unterstützt von Anfang an die unterschiedlichen Initiativen zum Erlass eines eigenständigen Bibliotheksgesetzes; so auch im Grundsatz die Aktuelle der CDU vom 08.03.2016. Allerdings sieht der vbnw noch erheblichen Ergänzungs- und Änderungsbedarf dieses Entwurf. Lesen Sie in unserem Kurzbericht die Einzelheiten.
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Mai 2016
STELLUNGNAHME ZUM ANTRAG „GELINGENDE INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN. DER INTEGRATIONSPLAN FÜR NRW“
Der vbnw wurde zum Sachverständigengespräch des Ausschusses für Kultur und Medien geladen, der am 3. Mai 2016 tagte. Das Thema dort: Der Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Gelingende Integration von Flüchtlingen. Der Integrationsplan für NRW“ (Drucksache MMD 16/11229), in dem die Bibliotheken NRW an mehreren Stellen als Akteure genannt werden. Zu diesem Antrag nahm der Verband auch schriftlich Stellung.
» zum Antrag Drucksache MMD 16/11229
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April 2016
STELLUNGNAHME ZUR ENTSCHEIDUNG GEGEN WEITERE FÖRDERUNG VON ZB MED
Der Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen hat die am 17. März 2016 veröffentlichte Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft zur Beendigung der Bund-Länder-Förderung der Zentralbibliothek der Medizin mit Erstaunen und Unverständnis zur Kenntnis genommen.
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März 2016
FLÜCHTLINGSARBEIT IN NRW – JETZT FÖRDERN!
In einem Anforderungspapier an Abgeordnete der Landesregierung proklamiert der vbnw seine Forderungen, um die Bibliotheken im Land als wichtige und unverzichtbare Kultur- und Bildungsstätten bei ihrer Flüchtlingsarbeit mit einem Sonderprogramm zu unterstützen. Der vbnw fordert in einem sog. Anforderungspapier die Landesregierung auf, die Bibliotheken in NRW als wichtige und unverzichtbare Kultur- und Bildungsstätten bei ihrer Flüchtlingsarbeit mit einem Sonderprogramm zu unterstützen.
» zum Anforderungspapier
Januar 2016
STELLUNGNAHME DES VBNW ZUM UMGANG MIT E-BOOKS
Berichte aus den Fachmedien greifen die politische Debatte über den Umgang mit E-Books auf. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit Justizminister Thomas Kutschte forderte Anfang Januar 2016 mit der Initiative „Digitaler Neustart“, dass die Online-Händler ihre AGBs im Hinblick auf die Nutzung digitaler Medien wie E-Books entsprechend ändern müssen. Dabei taucht wieder die Frage auf, welchen Herausforderungen sich Bibliotheken bei der E-Ausleihe stellen müssen. Denn ähnlich wie die Einschränkungen der Händler-AGBs für Verbraucher, bestehen auch für Bibliotheken viele Beschränkungen bei der Lizenzierung und der anschließenden Ausleihe von digitalen Medien.
» Kurzversion Stellungnahme
» ungekürzte Stellungnahme
Außerdem haben wir für Sie in einem Steckbrief alle wesentlichen Fakten zu diesem Thema zusammengefasst »zum Steckbrief