Stellungnahmen

Dezember 2024

Stellungnahme zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 11.12.2024

Die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken in NRW ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11.12.2024 einen Revisionsantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen eine Entscheidung des OVG Münster (OVG 4D94/20.NE – Urteil vom 01.06.2023) verworfen. Dieser richtete sich gegen die Möglichkeit von Sonntagsöffnungen für Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen. Der vbnw begrüßt das positive Urteil ausdrücklich, da nun eine Rechtsklarheit geschaffen ist und das Bibliotheksstärkungsgesetz von 2019 in seiner Wirkung sowie Bedeutung für die Bibliotheken bestärkt wurde.

» Stellungnahme des vbnw

» Pressemitteilung des BVGs

September 2023

Stellungnahme des vbnw zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in der Primarstufe | Partner Rahmenvereinbarungen

Aus Sicht des vbnw kann ein nachhaltiges Bibliotheksangebot zur Lese- und Medienkompetenzförderung in Schulen nur durch eine grundlegende strukturelle Verbesserung der Präsenz der Öffentlichen Bibliotheken in den Schulen erreicht werden. Der vbnw spricht sich deshalb an dieser Stelle für eine Integration von pädagogisch geschulten Bibliotheksfachkräften in die multiprofessionellen Teams des Offenen Ganztags aus. Inhaltlich könnten diese Fachkräfte in die jeweilige kommunale Öffentliche Bibliothek angegliedert werden und dort auch auf Bestände, Dienstleistungen und Infrastruktur zugreifen. Voraussetzung wäre außerdem in jeder beteiligten Schule die Einrichtung eines Buch- und Medienraums mit leseförderlicher Umgebung und einem attraktiven Grundbestand, der durch die kommunale Bibliothek regelmäßig aufgefrischt werden kann. » zur Stellungnahme des vbnw 

Januar 2023

Stellungnahme zur Richtlinie des Landes NRW für die Projektförderung von Öffentlichen Bibliotheken nach §55 Abs. 4 S. 3 KulturGB

Der vbnw begrüßt das im §55 Abs. 4 des Kulturgesetzbuches festgeschriebene Engagement des Landes NRW bei der Förderung der Öffentlichen Bibliotheken ausdrücklich. Die ihm vorliegende Richtlinie stellt dabei aus Verbandssicht eine gute Grundlage für die Umsetzung des Förderprogrammes dar. Die beschriebenen Förderziele sind wichtig und notwendig für die nachhaltige Weiterentwicklung der Öffentlichen Bibliotheken und lassen genügend Spielraum für zukünftige Entwicklungen. Der Schwerpunkt auf der digitalen Weiterentwicklung der Bibliotheken ist dabei sinnvoll und eine Förderung gerade in diesem Bereich unbedingt erforderlich. » zur Stellungnahme des vbnw

August 2021

VBNW-STELLUNGNAHME ZUM GESETZENTWURF KULTURGESETZBUCH NRW

Zum geplanten Gesetz zum Erlass eines Kulturgesetzbuches sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften (Kulturrechtsneuordnungsgesetz) wurde der vbnw vom Landtag NRW zur Anhörung am 16. September eingeladen. Die beiden Vorsitzenden, Dr. Borbach-Jaene und Dr. Meyer-Doerpinghaus, werden als Sachverständige für den Verband sprechen. Es finden zwei Anhörungen statt. Die erste erfolgt am 26. August, die zweite am 16. September. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2022 erlassen werden. In seiner Stellungnahme bezieht der Verband seine Position zum Gesetzesvorhaben. » Zur Stellungnahme des vbnw

März 2021

VBNW-STELLUNGNAHME ZU BROCKHAUSLIZENZEN

In einer Pressemitteilung vom 18. Februar 2021 Neue digitale Lernmittel: Ein weiterer Schritt zur Stärkung des digitalen Unterrichtsgeschehens in Nordrhein-Westfalen nimmt das Schulministerium NRW Bezug auf den Lizenzerwerb des Online-Lern-Angebotes der F.A. Brockhaus. Der vbnw kritisiert in einer Stellungnahme deutlich das Versäumnis des Schulministeriums, dass hierbei die Bibliotheken als Bildungspartner von Schulen in die Überlegungen zur Bereitstellung der Datenbank Brockhaus online hätten einbezogen und deren langjährige Erfahrungen sowie Expertise mit diesem Online-Dienst hätten berücksichtigt werden müssen. » Zur Stellungnahme des vbnw

November 2020

STELLUNGNAHME VBNW ZUR IT-INFRASTRUKTUR VON BIBLIOTHEKEN

In seiner Stellungnahme appelliert der vbnw an die Ministerien für Kultur und Wissenschaft sowie für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dass ein digitales Angebot durch die Öffentlichen Bibliotheken (ÖBs) nur möglich sein kann, wenn der Netzausbau auch dort ankommt. Der Verband verweist an dieser Stelle noch einmal auf die im Sommer erfolgte Umfrage der Fachstelle zur IT-Infrastruktur mit enttäuschenden Ergebnissen. Fazit: Es gibt einiges zu tun. » Zur Stellungnahme des vbnw

Juli 2019

STELLUNGNAHME VBNW ZUM BIBLIOTHEKSSTÄRKUNGSGESETZ

Stellungnahme des vbnw zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP, Gesetz zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungsgesetz) – Drucksache 17/5637 » zur Stellungnahme 

November 2019

GEMEINSAMES SCHREIBEN BIB UND VBNW ZUM BIBLIOTHEKSSTÄRKUNGSGESETZ

Der Berufsverband Information Bibliothek e. V. (BIB) und der Verband der Bibliotheken des Landes NRW e. V. (vbnw) begrüßen das Bibliotheksstärkungsgesetz in seiner Intention, Öffentliche Bibliotheken als Dritte Orte, als Lern- und Begegnungsorte zu stärken und die Möglichkeit zu schaffen, die Kultur- und Bildungsinstitution Bibliothek mit qualifiziertem Fachpersonal auch am Sonntag öffnen zu können. Dazu bedarf es allerdings einiger Maßnahmen, die durch einen Stärkungspakt umgesetzt werden sollten. Mit einem Schreiben haben sich beide Verbände an Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien gewandt.

Juni 2018

DAS AKTUALISIERTE ECKPUNKTEPAPIER DES VERBANDS

„Bibliotheken NRW: Kommunikationsorte, Treffpunkte, Orte des Austausches, Zentren der Stadtgesellschaft – zukunfts- und gesellschaftsfähig bleiben!“ titelt das neue Eckpunktepapier des Verbandes. Anlass, das Papier mit den wichtigsten Positionen und Forderungen des vbnw zu aktualisieren, war das Parlamentarische Frühstück im Landtag NRW Mitte Juni 2018. Ein Schwerpunktthema darin: die Bedeutung der Bibliotheken als Dritte Orte. [zum Eckpunktepapier]

Dezember 2018

VBNW FÜR DEN ERHALT DES AFAS

Das archiv für alternatives schrifttum ist die zentrale Archivierungsinstitution für Unterlagen aus dem Bereich der Neuen Sozialen Bewegungen mit einer Schwerpunktüberlieferung aus Nordrhein-Westfalen. Im Haushaltsentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2019 ist auf Antrag der Regierungsparteien CDU und FDP vorgesehen, die Förderung des archivs für alternatives schrifttum (afas) in Duisburg ersatzlos zu streichen (vgl. Änderungsantrag des Haushalts- und Finanzausschusses zum Haushaltsgesetz 2019). Der vbnw spricht ausdrücklich dagegen und setzt sich bei den Abgeordneten schriftlich für den Erhalt des afas ein. » Schreiben des vbnw

April/Mai 2017

FORDERUNGEN DES VBNW AN DIE LANDESREGIERUNG

Im Rahmen der Landtagswahlen in NRW am 14. Mai 2017 verschickt der vbnw an die Mitglieder des Kultur- und Wissenschaftsausschusses NRW seine schriftlichen Forderungen an die Landesregierung. » vbnw-Forderungen

März 2017

VBNW-FORDERUNGEN AN DIE LANDESPOLITIK 2017

Der vbnw veröffentlicht seine Forderungen an die Landespolitik. Hintergrund sind die bevorstehenden Landtagswahlen in NRW am 14. Mai 2017. Fünf Themen stehen dabei für den Verband bei seiner Lobbyarbeit in der kommenden Legislaturperiode im Vordergrund: Urheberrecht, Lizenzen und Informationsangebote/E-Books, Bibliotheksgesetz, Langzeitarchivierung, Bibliotheks- und Discoverysysteme. » Forderungen des vbnw an die Landesregierung 2017

Februar 2017

VBNW-STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF URHWISSGESETZ

Aus Bildung und Wissenschaft ist die Klage seit langem bekannt: Die kleinteiligen Ausnahmeregelungen des Urheberrechts in diesem Bereich bieten nur wenig Spielraum für heutiges Lernen, Lehren und Forschen. Nun hat das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium einen ersten Referentenentwurf für eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt. Der vbnw hat am 21. Februar 2017 seine Stellungnahme zu dem Entwurf beim BMJV eingereicht. [vbnw-Stellungnahme]

September 2016

VBNW-STELLUNGNAHME ZUM ERSTEN KULTURFÖRDERPLAN (2016-2018)

Der vbnw begrüßt im wesentlichen die Ziele des Kulturförderplans hinsichtlich der uns betreffenden Themen wie Digitalisierung sowie der generellen Vorlage eines transparenten Kulturförderplans. In einigen Punkten des KFPs sehen wir jedoch Ergänzungs- bzw. Änderungsbedarf, bspw. werden unter dem Punkt „Förderung der Bibliotheken (§10 KFG)“ innovative Formate wie Makerspaces oder solche mit Werkstattcharakter, die junge Leute zur literarischen Produktion anregen oder Formate zur künstlerischen Umsetzung von Texten anbieten und somit den Schritt von der Rezeption zur Produktion vollziehen, nicht einmal benannt. Lesen Sie unsere Stellungnahme. » vbnw-Stellungnahme

September 2016

VBNW-STELLUNGNAHME ZUM BIBLIOTHEKSGESETZENTWURF DER CDU-FRAKTION

Der vbnw ist der Überzeugung, dass ein eigenständiges Landesbibliotheksgesetz ein wichtiger Baustein für die Fortentwicklung des Bibliothekswesens Nordrhein-Westfalens ist und einen Beitrag zur Sicherung und Erhaltung des kulturellen Erbes des Landes leisten kann. Aus diesem Grund hat der Verband von Anfang an die unterschiedlichen Initiativen zum Erlass eines eigenständigen Bibliotheksgesetzes unterstützt. Die rechtliche Stellung der Universitäts- und Hochschulbibliotheken als Einrichtungen ihrer vom Hochschulgesetz geprägten Universitäten und Hochschulen wird von diesem Entwurf nicht berührt. Der vbnw strebt in diesem Punkt keine Änderung an. Gleichwohl tritt er für eine landesweite Kooperation der Bibliotheken unterschiedlichen Typs ein. Es ist nach unserer Auffassung eine besondere Herausforderung, das Zusammenspiel der von unterschiedlichen Trägern finanzierten Bibliotheken zu optimieren, Synergien zu nutzen und gleichzeitig die erforderliche und rechtlich gegebene Eigenständigkeit der Profile zu wahren. Dies ist eine Aufgabe, die sich vor allem unterhalb gesetzlicher Regelungen stellt und im Lande erheblich vorangetrieben werden sollte.

In der aktuellen Situation der Öffentlichen Bibliotheken in NRW beschäftigt den vbnw vor allem die Frage, wie bestehende Strukturen des öffentlichen, kommunalen Bibliothekswesens angesichts der finanziellen Belastungen der Städte und Gemeinden gesichert werden können, und wie zugleich die informationstechnische und konzeptionelle Transformation und Modernisierung der Bibliotheken gefördert werden kann.

» zur Stellungnahme

» Positionierung der AGUB

Juli 2016

STELLUNGNAHME VBNW ZUR SITUATION DER GEFANGENENBIBLIOTHEK JVA MÜNSTER

In Münster musste Anfang Juli wegen Baufälligkeit eine im Jahr 1853 eröffnete Justizvollzugsanstalt innerhalb kürzester Zeit geräumt werden. Damit ist die weitere Existenz der in dieser JVA bestehenden Gefangenenbücherei in Frage gestellt, die 2007 zur „Bibliothek des Jahres“ gewählt wurde. Nicht nur ein persönliches Engagement ihres Leiters verbindet sich mit dieser Bibliothek, sondern auch eine anregende, sozusagen prominente innenarchitektonische Lösung und ein höchst aktiver Förderverein, der auf dem Recht auf Lesen, Lektüre und Bildung auch für Gefangene im Strafvollzug besteht. Der vbnw hat sich mit der Aufforderung, ein Überleben dieser wertvollen Einrichtung sicherzustellen, an den Justizminister des Landes und die Parteien des Landtages gewandt.

» zur Stellungnahme

Juni 2016

POSITIONSPAPIER ZUR SONNTAGSÖFFNUNG IN ALLEN BIBLIOTHEKEN

Im Gegensatz zu vielen anderen Kultureinrichtungen wie bspw. Museen, sind Öffentliche Bibliotheken in Deutschland am Sonntag geschlossen. . Dabei haben bereits viele Universitätsbibliotheken schon länger eine Sonntagsöffnung eingeführt – mit großem Erfolg. Selbst im kirchlichen Bibliothekswesen werden die Türen am Sonntag für die Kundschaft geöffnet. Und im europäischen Ausland ist das gar kein Thema mehr. Warum nicht auch die Öffentlichen und damit alle Bibliotheken?

» zum Positionspapier des vbnw

Mai/Juni 2016

VBNW BEGRÜSST CDU-BIBLIOTHEKSGESETZENTWURF

Der vbnw unterstützt von Anfang an die unterschiedlichen Initiativen zum Erlass eines eigenständigen Bibliotheksgesetzes; so auch im Grundsatz die Aktuelle der CDU vom 08.03.2016. Allerdings sieht der vbnw noch erheblichen Ergänzungs- und Änderungsbedarf dieses Entwurf. Lesen Sie in unserem Kurzbericht die Einzelheiten.

» zum Bericht

Mai 2016

STELLUNGNAHME ZUM ANTRAG „GELINGENDE INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN. DER INTEGRATIONSPLAN FÜR NRW“

Der vbnw wurde zum Sachverständigengespräch des Ausschusses für Kultur und Medien geladen, der am 3. Mai 2016 tagte. Das Thema dort: Der Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Gelingende Integration von Flüchtlingen. Der Integrationsplan für NRW“ (Drucksache MMD 16/11229), in dem die Bibliotheken NRW an mehreren Stellen als Akteure genannt werden. Zu diesem Antrag nahm der Verband auch schriftlich Stellung.

» zum Antrag Drucksache MMD 16/11229

» zur Stellungnahme des vbnw

April 2016

STELLUNGNAHME ZUR ENTSCHEIDUNG GEGEN WEITERE FÖRDERUNG VON ZB MED

Der Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen hat die am 17. März 2016 veröffentlichte Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft zur Beendigung der Bund-Länder-Förderung der Zentralbibliothek der Medizin mit Erstaunen und Unverständnis zur Kenntnis genommen.

» zur Stellungnahme des vbnw

März 2016

FLÜCHTLINGSARBEIT IN NRW – JETZT FÖRDERN!

In einem Anforderungspapier an Abgeordnete der Landesregierung proklamiert der vbnw seine Forderungen, um die Bibliotheken im Land als wichtige und unverzichtbare Kultur- und Bildungsstätten bei ihrer Flüchtlingsarbeit mit einem Sonderprogramm zu unterstützen. Der vbnw fordert in einem sog. Anforderungspapier die Landesregierung auf, die Bibliotheken in NRW als wichtige und unverzichtbare Kultur- und Bildungsstätten bei ihrer Flüchtlingsarbeit mit einem Sonderprogramm zu unterstützen.

» zum Anforderungspapier

Januar 2016

STELLUNGNAHME DES VBNW ZUM UMGANG MIT E-BOOKS

Berichte aus den Fachmedien greifen die politische Debatte über den Umgang mit E-Books auf. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit Justizminister Thomas Kutschte forderte Anfang Januar 2016 mit der Initiative „Digitaler Neustart“, dass die Online-Händler ihre AGBs im Hinblick auf die Nutzung digitaler Medien wie E-Books entsprechend ändern müssen. Dabei taucht wieder die Frage auf, welchen Herausforderungen sich Bibliotheken bei der E-Ausleihe stellen müssen. Denn ähnlich wie die Einschränkungen der Händler-AGBs für Verbraucher, bestehen auch für Bibliotheken viele Beschränkungen bei der Lizenzierung und der anschließenden Ausleihe von digitalen Medien.

» Kurzversion Stellungnahme

» ungekürzte Stellungnahme

Außerdem haben wir für Sie in einem Steckbrief alle wesentlichen Fakten zu diesem Thema zusammengefasst »zum Steckbrief